Von der Freiherrschaft zum Kreis

Schloss Rhäzüns 1941

Foto Furter / Fotostiftung Graubünden

Ein Streifzug durch die Geschichte der Herrschaft Rhäzüns
Die Adelsherrschaft Rhäzüns entstand im 11./12. Jahrhundert. Nach dem Aussterben der mittelalterlichen Herren von Rhäzüns gelangte die Herrschaft für kurze Zeit an das Geschlecht der Zollern, danach an das Haus Habsburg, das seine Rechte erst 1819 an den Kanton Graubünden abtrat.
Text 
Georg Jäger

Der Name Rhäzüns erscheint um 842 erstmals in einem Verzeichnis von Reichsgütern, und ein Freiherr Arnold von Rhäzüns taucht in Urkunden von 1137 und 1139 auf. Der vermutlich auf der Burg (erstmals erwähnt 1282) residierende Freiherr führte den Titel eines «Nobilis», was ursprünglich den Inhaber eines gräflichen Richteramts im Dienst des Königs bezeichnete. Im 11./12. Jahrhundert treten im heutigen Graubünden neue Adelsgeschlechter auf den Plan und erlangen als «freie, noble» Herren die alten königlichen Rechte oder Regalien wie Blutgerichtsbarkeit, Burgenbau, Bergwerke, Jagd usw. Sie sind «reichsfreie» Herren über Land und Leute in neu entstehenden Herrschaftsgebieten. Zu diesem churrätischen Adel gehörten auch die Herren von Rhäzüns.

 

Das «Minnekästchen» von Scheid im Rätischen Museum, 14. Jahrhundert. Wappen der Rhäzünser rechts und der Herren von Montalt.

Ulrich II. Brun, «der Mächtige»

Bereits im 14. Jahrhundert hatten die Freiherren über den Rhäzünser Boden hinaus Güter, Rechte und Eigenleute im Domleschg und am Heinzenberg erworben, darunter 1343 die Herrschaft Fryberg (Siat) mit der Burg Jörgenberg. Der tüchtigste Vertreter der mittelalterlichen Rhäzünser Herren war Ulrich II. Brun, genannt «der Mächtige». Er verstand es, den Einflussbereich der Herrschaft weiter auszudehnen und geschickt zu verwalten. 1368 gelangten Burg und Dorf Felsberg und 1380 Domat/Ems mit seiner Burg unter Rhäzünser Herrschaft. In die Surselva expandierte Ulrich II. Brun dank der Erbschaft des Hauses Montalt mit dem Erwerb der Burgen Grünenfels und Schlans. 1383 erwarb er Herrschaftsrechte am Heinzenberg, in Vals und in Safien. Um Rechte im Domleschg und am Heinzenberg folgten gewalttätige Fehden mit dem Landesfürsten, dem Bischof von Chur. Das Fehlen von Frieden und Sicherheit, insbesondere während der «Rhäzünser Fehde» (1394–1415) führte 1395 zu einem Landfriedensbündnis, genannt der Obere Bund, Vorläufer des Grauen Bundes von 1424, unter den «Hauptherren» von Rhäzüns, dem Abt von Disentis und den Grafen von Sax-Misox. Dennoch flammte der Konflikt über mehrere Jahre immer wieder auf. Es gab Vermittlungsversuche, Schiedssprüche der Eidgenossen und des Hauses Habsburg. 1413 versuchte selbst König Sigismund von Luxemburg anlässlich eines Besuchs in Chur zu schlichten. Doch die Rhäzünser Fehde endete erst mit dem Tod Ulrichs II., vermutlich 1415, und seines Kontrahenten Bischof Hartmann 1416.

Der finanzstarke Potentat Ulrich II. verfolgte auch strategische Ziele in der Surselva mit der Ausdehnung seines Einflusses auf den Transitverkehr, vor allem am Lukmanier und an den Übergängen ins Glarnerland, die er zu kontrollieren trachtete. Biografisches ist aber von Ulrich II. wenig bekannt. Er war verheiratet mit Elisabeth von Werdenberg-Heiligenberg. Bemerkenswert ist auch die Verwandtschaft der Rhäzünser über den Alpenkamm hinweg mit der führenden Familie der Orello von Locarno. Sowohl die Orello wie auch die Rhäzünser waren am Transit über den Lukmanier gleichermassen interessiert, weshalb man diese Heiratsverbindungen vom Bodensee bis in die Lombardei unter dem Aspekt des Alpentransits betrachten kann.

 

Das uralte Reichsemblem des Doppeladlers führte Österreich bis 1918 im Wappen. Geschnitztes Detail eines Wandschranks im Schloss Rhäzüns.

Aufstieg der Gemeinden – das Ende der Dynastie

Die endlosen Fehden mit ihrer Unsicherheit begünstigten die Entstehung selbstständiger Gemeinden. Der Adel war auf bäuerliche Krieger angewiesen. In den Kommunen und den Bünden übte eine neue, wirtschaftlich erfolgreiche Führungsschicht politisch zunehmend Einfluss aus, was in der Herrschaft Rhäzüns zu Veränderungen in der Gesellschaft führte. Die Nachfolger Ulrichs II. waren nach der Rhäzünser Fehde stark geschwächt und finanziell immer mehr von den eigenen Leuten abhängig. Dem Feudaladel begann die Kontrolle über die Verwaltung ihrer Herrschaft zu entgleiten. Während in den zunehmend autonomen Gemeinden aus bisherigen Amtsleuten eine neue Oligarchie entstand, übernahmen auswärtige Adelshäuser in einigen Gerichten die Oberhoheit, die Habsburger in den acht Gerichten des Zehngerichtebundes und in den Herrschaften Tarasp und Rhäzüns.

«ain ross umb ain sackpfeiffen» – die Zeit des Hauses Österreich

Georg, der letzte Rhäzünser, hinterliess bei seinem Tod 1458 keinen männlichen Erben. Durch Rhäzünser Heiratsverbindungen mit den Familien­­dynastien der Grafen von Werdenberg bis in den süddeutschen Raum (Werdenberg-Heiligenberg) gelangte das Kerngebiet der Herrschaft, Rhäzüns, Bonaduz, Domat/Ems und Felsberg sowie Jörgenberg, Tenna und Obersaxen, durch Erbgang für kurze Zeit an die süddeutschen Familie der Zollern. In einem Handel, der von den Zeitgenossen als ungleich verspottet wurde – «ain ross umb ain sackpfeiffen» (Dudelsack) – tauschte König Maximilian I. von Österreich 1497 die Herrschaft Haigerloch nördlich des Bodensees gegen jene in Rhäzüns.

Das Tauschgeschäft mit den Zollern diente poli­tischen Interessen: Als Herr von Rhäzüns war das Haus Österreich als Nachfolger der mittelal­terlichen Rhäzünser einer der drei Hauptherren im Grauen Bund mit Vorschlagsrecht für das Landrichteramt. Militärstrategische Bedeutung hatte Rhäzüns aufgrund seiner Lage an den Alpenübergängen, der «Unteren Strasse» (Splügen und San Bernardino) und des Lukmaniers. Wirtschaftlich waren die isolierten Bündner Besitzungen der Habsburger für das Haus Österreich indessen wenig interessant.

 

Das Spannungsfeld der zwei Souveränitäten, der österreichischen und der bündnerischen, verdeutlicht der Fall von Dr. Jo­hann Planta, Pfandinhaber von Rhäzüns 1558 bis 1572. 1572 wurde der streitbare Katholik wegen eines Konflikts im Veltlin als Landesverräter verurteilt und auf dem Churer Galgenhügel (Rosenhügel) enthauptet. (Johann Wick, Zürich 1522–1588)

Im Namen des Herren: die Verwaltung

Die Habsburger entsandten vorerst keine eigenen Beamten zur Verwaltung von Rhäzüns, sondern setzten gegen erkleckliche Pfandsummen einheimische Familien des neu aufgestiegenen Adels als Lehensverwalter ein: Marmels, Planta, Stampa und Travers-Ortenstein. Von 1696 an regierten die Herren in Wien und Innsbruck die kleine Herrschaft durch eigene, hofadelige Beamte. Erst mit Georg Anton Vieli aus Cumbel kam ab 1777 wieder ein Einheimischer zum Zug, bevor sich in den Wirren der Revolutionszeit um 1800 verschiedene Wechsel ereigneten. Von 1809 bis 1813 unterstellte Napoleon I., der vorläufige Sieger der Koalitionskriege, Rhäzüns der Kontrolle Frankreichs, bis nach dem Sturz des französischen Kaisers Österreich nochmals die Herrschaft übernahm. Nun aber waren sie – wie Fürst Metternich der Bündner Regierung mitteilte – gnädig bereit, «zur Bezeugung besonderen Wohlwollens» die noch verbliebenen Rechte abzutreten. Aber das dauerte noch: Erst am 19. Januar 1819 wurde die Herrschaft Rhäzüns in einer schlichten Zeremonie auf dem Schloss übergeben.

Herren und Untertanen

Die habsburgischen Rhäzünser Leute galten rechtlich bis 1819 als Untertanen des Kaiserhauses. Gleichzeitig hatten sie das spätmittelalterliche Recht behalten, das niedere Zivil- und «Frevelgericht» selber zu wählen; sie galten auch als «freie» Angehörige des Grauen Bundes. Allerdings war das Wahlprozedere – wie auch andernorts – indirekt und intern unterschiedlich geregelt. Die Nachbarschaften Rhäzüns, Bonaduz, Domat/Ems und Felsberg durften jeweils drei «ehrliche Männer» vorschlagen, aus denen der Herr von Rhäzüns den Ammann als Vorsitzenden bestimmte. Abweichende Bestimmungen – die in der ganzen Herrschaft immer wieder revidiert wurden – bestanden für Tenna und Obersaxen. Sie waren zu keinem Kriegsdienst für Habsburg-Österreich verpflichtet und von der Landessteuer der habsburgischen Länder befreit. Als Untertanen des Kaiserhauses hatten die Rhäzünser Nachbarschaften dennoch den Treueid zu leisten, was bei der Einsetzung unbeliebter Verwalter immer wieder zu Widerstand und Verweigerung führte und ohnehin für die Angehörigen einer Gemeinde des Freistaats als wenig ehrenhaft empfunden wurde. Die Vertreter der Drei Bünde mussten wiederholt erklären, dass diese Pflicht gegenüber einem Herrn aus dem Grauen Bund zu erfüllen sei.

Ab Mitte des 17. Jahrhunderts erlangten die meisten Gerichte in der Drei Bünden durch Auskauf auch die hohe Gerichtsbarkeit, nicht aber in der Herrschaft Rhäzüns; dort waren die Österreicher nicht zur Ablösung bereit. Als österreichische Untertanen hatten die Leute des Gerichts weiterhin landesherrliche Privilegien zu beachten, zum Beispiel das Waldregal, das sie allerdings immer wieder ignorierten, wenn sie Holz benötigten. Ebenso lag das Jagd- und Fischereiregal, das die Bündner in den Ilanzer Artikeln von 1526 ausdrücklich den Gemeinden zugewiesen hatten, in Rhäzüns beim Herrn, der allerdings Ausnahmen gewährte. Die Kirchenhoheit der Habsburger war hingegen nicht absolut: Österreich musste die Ilanzer Artikel respektieren und zulassen, dass Felsberg sich der Reformation zuwandte; der katholische Herr hatte jedoch eine Pfarrwahl zu bestätigen. Die Untertanen wurden auf unterschiedliche Weise mit alten grundherrschaftlichen Abgaben, Frondiensten und ehemaligen Leibeigenensteuern belastet, etwa dem «Todfall» beim Ableben eines Angehörigen oder dem «Fastnachtshuhn». Dazu kamen zahlreiche Zinsen und Zehnten, die als besonders belastend empfunden wurden.

Mit Napoleons Niederlage 1813 gelangte der «Adlerhorst» Rhäzüns abermals an Österreich. 1819 gingen die herrschaftlichen Güter zunächst an den Kanton, danach durch Kauf an die vier Gemeinden über. Damit fand der «Sonderfall» Rhäzüns ein Ende. Das Schloss erwarb 1823 der betagte ehemalige Verwalter Georg Anton Vieli.

 

Aquatinta von Johann Ludwig Bleuler, um 1820.

Aquatinta von Johann Ludwig Bleuler, um 1820.

Ein Kreis im Kanton Graubünden

Spät erlangte damit das neue Gericht Rhäzüns 1819 die Hoheit in straf- und zivilgerichtlichen Angelegenheiten. Mit der neuen Gebietseinteilung in 39 Kreise und rund 230 Gemeinden im Jahr 1851 regelte der Kanton die Kompetenzen und die Struktur der Kreisbehörden. Nun erfolgte an der alle zwei Jahre an festgelegten Orten stattfindenden Landsgemeinde die Wahl des Kreisgerichts, des Vermittlers und der übrigen Behörden sowie der Abgeordneten in den Grossen Rat. Die Kreiseinteilung von 1851 hatte eine territoriale Änderung zur Folge: Felsberg wurde neu dem protestantisch geprägten Kreis Trin zugeteilt. Gemäss kantonalen und eidgenössischen Gesetzen übte der Kreis Rhäzüns vielfältige juristische und administrative Aufgaben aus.

Wirtschaftlich erlebte er eine für Graubünden besondere Erfolgsgeschichte. Denn anknüpfend an die traditionelle Holzverarbeitung entwickelte sich neben der Landwirtschaft ein starkes Gewerbe. Nach Mitte des 20. Jahrhunderts erfolgte mit der Niederlassung der Hovag, heute Ems-Chemie, und der Firma Hamilton AG trotz konjunkturellen Rückschlägen eine erfolgreiche, zukunftsweisende Industrialisierung. Die Modernisierung der Wirtschaft und der Mobilität veränderte dabei auch die Sprachlandschaft. Das bislang im Alltag noch dominierende Rätoromanische verlor schon im 19. Jahrhundert mit der Germanisierung von Bonaduz spürbar an Boden; ein Prozess, der sich vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg auch in den Gemeinden Rhäzüns und in Domat/Ems beschleunigte.

Der Kreis Rhäzüns hatte als Gerichts- und Verwaltungssprengel Bestand bis Ende 2015, als die neue kantonale Gebietseinteilung in Gemeinden und Regionen rechtskräftig wurde. Er besteht lediglich noch als Wahlkreis für den Grossen Rat. Das Gebiet der ehemaligen Herrschaft Rhäzüns ist heute Teil des wirtschaftlich stark prosperierenden und wachsenden Zentrums im Churer Rheintal, ein ganz «normaler», aber ökonomisch begünstigter Teil unseres Kantons.

 

Weitere Infos
Autor

Georg Jäger (*1943) lebt in Chur. Er ist Historiker und ehemaliger Leiter des Instituts für Kulturforschung Graubünden und unterrichtete am Bündner Lehreseminar und an der Pädagogischen Hochschule.

 

Bilder

Sämtliche Abbildungen, wo nicht anders vermerkt, stammen aus dem Buch «Rhäzüns. Freiherrschaft, Österreichische Enklave, Bündner Kreis», erschienen im Somedia Buchverlag 2018.

Literatur

Linus Bühler, Sigis Rageth, Adrian Collenberg: «Rhäzüns – Freiherrschaft, österreichische Enklave, Bündner Kreis», Chur: Somedia Buchverlag, 2018